Energiekostendämpfungsprogramm

18.07.2022 • Temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.

Wer wird gefördert:      energie- und handelsintensive Unternehmen

Was wird gefördert:

Bezuschusst wird ein Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.

Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen:

  • 30 % der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu 2 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
  • 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Nach den Vorgaben des TCF wird für die Berechnung des Betriebsverlusts das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung darf nicht 80 % des Betriebsverlusts übersteigen.
  • 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.

 Wie wird bezuschusst:

  • Die genannten Fördersätze werden im Juli für die restliche Laufzeit des Programms einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen. Verbrauchtes Erdgas wird in den Fördermonaten Juli - September nur bis zu 80 % derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat, damit kein Anreiz zu einem erhöhten Verbrauch von Erdgas besteht.
  • In einfach gelagerten Fällen kann eine erste Abschlagszahlung i.H.v. 80% schon innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung – auch für erst zukünftig erwartete Kosten – ausgezahlt werden.
  • Durch eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung wird sichergestellt, dass nur die Unternehmen ihre Kosten vergemeinschaften, die sich in einer wirklichen Notlage befinden.

Wie funktioniert die Antragstellung?Die Antragstellung ist über das ELAN-k2 Online-Portal der BAFA möglich. Mehr Informationen zum Antragsprozess finden Sie hier.

 Die ausführliche Richtlinie aus dem Bundesanzeiger finden Sie hier.

Quelle: https://www.aufbaubank.de/Ukraine-Krieg (18.07.2022)

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