Quelle: Pressemittelung vom 11.02.2020 des BMWi
"Die Europäische Kommission hat heute mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen eine höhere finanzielle Förderung von Elektrofahrzeugen in Deutschland hat. Die Bundesregierung kann somit den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wie angekündigt erhöhen. Die neuen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden.
Die Bundesregierung hatte Ende 2019 beschlossen, den Umweltbonus bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern und deutlich zu erhöhen. Diese Verlängerung und Erhöhung wurde mit dem heutigen Schreiben im Grundsatz gebilligt.
Die Förderung wird um 50 Prozent bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis steigt sie um 25 Prozent. Das gilt für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) ebenso wie für Plug-In-Hybride (PHEVs). Die Industrie wird sich weiterhin zur Hälfte am Umweltbonus beteiligen.
Die angepasste Förderrichtlinie wird noch im Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten."
Anträge sind hier beim BAFA zu stellen.
Auf diese Grundvoraussetzung für die Förderung bitte achten: Die Listung des Fahrzeugtyps in der zum Antragszeitpunkt veröffentlichten "Liste der förderfähigen Fahrzeuge"
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