Sachkundenachweise für Tätigkeiten mit Asbest

15.07.2020 • Zeitliche Beschränkung der Gültigkeit der Sachkundenachweise für Tätigkeiten mit Asbest

Mit Änderung der Gefahrstoffverordnung 2013 wurde eine zeitliche Beschränkung der Gültigkeit der Sachkundenachweise für Tätigkeiten mit Asbest eingeführt. Diese Sachkundenachweise gelten nur noch für einen Zeitraum von 6 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist durch die Teilnahme an einer 1-tägigen Fortbildung möglich, ohne dass ein zeitintensiver Neuerwerb der Sachkunde durch Besuch eines mehrtägigen Grundlehrgangs inklusive behördlicher Prüfung erforderlich wird.

Diese Regelung gilt seit 2014, d.h. alle, die ihre Asbest- Sachkunde in diesem Jahr erworben haben, müssen 2020 zur Verlängerung einen Fortbildungslehrgang besuchen.

Neben den bisher üblichen Präsenzunterricht, also der persönlichen Anwesenheit, wird in diesem Jahr erstmal im Rahmen eines Pilotprojektes ein Online-Kurs angeboten. Dieser wird von der

HANDWERKSSCHULE e.V
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Telefon: 0361 789510

in Absprache mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie durchgeführt.

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