Wir weisen erneut darauf hin, dass die absoluten Deckelungen der Förderung für leichte Nutzfahrzeuge (2,8 – 3,5 t) von aktuell höchstens 3.800 Euro pro Fahrzeug ab 1. Juni 2019 auf 3.000 Euro reduziert werden. Die maximale Fördersumme für die Umrüstung schwerer Nutzfahrzeuge (3,5 bis 7,5 t) wird von 5.000 Euro pro Fahrzeug ab 1. Juni 2019 auf 4.000 Euro reduziert.
Unternehmen haben weiterhin die Möglichkeit sich die aktuellen Höchstsätze durch eine Antragsstellung bis zum 31. Mai 2019 zu sichern. (Die Antragsstellung ist auch ohne das Vorliegen eines zugelassenen Nachrüstsatzes möglich, wenn zunächst Kostenschätzungen genutzt werden. Dabei können sich die Antragsteller an den vorläufigen Schätzungen des BMVI orientieren. Endgültige Unterlagen müssten dann später nachgereicht werden.)