Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.
Wichtige Punkte sind in der anhängenden pdf zusammengefasst und hier in Kürze genannt:
- keine Verschärfung des energetischen Anforderungsniveaus an Gebäude
- die Überprüfung der energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand 2023
- eine Einschränkung zum Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026
- im Falle des Verkaufs oder einer größeren Renovierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses die Beratung des Käufers bzw. des Eigentümers