Anfang Dezember hat die EU die neuen Energielabel vorgestellt. Die Regelungen dafür
gelten ab dem 1. März 2021. Zukünftig wird es wieder eine Skala von A bis G statt der
bisherigen A+++-Klassen geben. So soll Verbrauchern die Entscheidung für
energieeffiziente Produkte erleichtert werden. Die Regelung gilt vor allem bei
elektronischen Displays und TV-Geräten, Waschmaschinen und -trocknern, Lichtquellen,
Kühlgeräten und Geschirrspülern.
Im neuen Maßnahmenpaket ist eine wichtige Neuerung der Austausch von
Halogenlampen durch wesentlich effizientere LED-Lampen. Für die am weitesten
verbreiteten Lampentypen ist eine Übergangsfrist bis September 2023 festgeschrieben,
um eine ökonomisch und ökologisch vertretbare Umstellung zu gewährleisten. Nach EU-
Berechnungen könnten allein dadurch europaweit jährlich bis zu 42 Terawattstunden
Strom eingespart werden.
Weitere Vorgaben z.B. für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Übergangsfristen sind zu
finden unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20191206-
neue-eu-energielabel-und-oekodesign-verordnungen-veroeffentlicht.html