Vereinfachung der Effizienz-Förderungen KfW / BAFA

16.12.2020 • zur Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG)

Zum 1.1.2021 startet die BAFA mit der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen. Unter dem übergeordneten Begriff "Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG)"  wird die bisherige Förderlandschaft der KfW und des BAFA übersichtlicher strukturiert. Alle Zuschüsse werden tendenziell bei der BAFA beantragt; alle Kredite bei der KfW.

Häufige Fragen zu Übergangsregelungen und Zuständigkeiten: 

BMWi - Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 

Eine  wichtige Änderung: Vorhabensbeginn ist künftig die Auftragserteilung, also der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. 

Individuelle Sanierungspläne werden belohnt:  „Wurde bereits ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, und ist die energetische Sanierungsmaßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, Bestandteil dieses iSFP, dann erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).“   

Die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung wurde für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten erhöht. Sie beträgt bei bei Effizienzhäusern 10.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und  4.000 Euro je Wohneinheit für Mehrfamilienhäusern, maximal jedoch 40.000  Euro. Bei Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden gibt es 5.000  Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 2.000 Euro je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser bis zu maximal 20.000 Euro. Bei Nichtwohngebäuden wird die Förderung der Baubegleitung neu eingeführt mit 10 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal jedoch 40.000 Euro bei Effizienzgebäuden. Bei Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden gibt es 5 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal jedoch 20.000 Euro. Komplett neu kommen auch Maßnahmenpakete zu den Thermen Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Quelle: www.geb-info.de/ 

 

 

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