Sie können einen Antrag stellen, wenn für Ihr Unternehmen in Folge der im Jahr 2022 eingetretenen Energiepreissteigerungen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bis zum Jahresende 2023 droht und sich die Energiepreise in Summe mindestens verdoppelt haben. Die Betroffenheit durch die Energiepreissteigerungen kann entweder unmittelbar in der Erhöhung von Strom-, (Erd)Gas-, Fernwärme-, Heizöl-, (Holz)Pellets-, Kohle und
Treibstoffpreisen liegen oder mittelbar darauf zurückzuführen sein, dass etwaige Lieferanten ihre Energiepreissteigerungen auf (Vor)Produkte, Rohstoffe, Betriebsmittel, Maschinen u. ä. nachweislich bestehende Verträge gemäß § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) angepasst haben.
Im Anhang finden Sie detaillierte Erläuterungen zum Programm oder auch unter:
Merkblatt zur erfolgreichen Antragstellung