Neue EEW Richtlinie in Kraft getreten

11.05.2023 • Am 01.05.2023 ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogrammes" Bundesförderung für Energie und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft " in Kraft getreten.

Die Bundes Förderung umfasst 6 Module:

  • Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
  • Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus/ durch Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Tiefer Geothermie oder Biomasse-Anlagen
  • Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
  • investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
  • Erstellung eines Transformationskonzeptes
  • Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen

 BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

Wir unterstützen Sie gern bei Ihren geplanten Vorhaben und helfen bei der Auswahl. Dazu nutzen wir u. a. das "Energiebuch/E-Tool" der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE Phase 2023-2025).

 

 

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