Vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Entwicklungen soll die im Juli 2017 durch das ZDH-Präsidium beschlossene „Energiewende-Agenda des Handwerks“ aktualisiert werden. Das vorliegende Rundschreiben informiert über das weitere Vorgehen.
Anlage Positionspapier Energiewende-Agenda des Handwerks
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auf Antrag Steuerentlastungen in den Bereichen Strom- und Energiesteuer erhalten. Zum einen können alle Unternehmen des produzierendes Gewerbes und der Land-/Forstwirtschaft, ermäßigte Steuersätze nach §9b des StromStG und nach §54 des EnergieStG nutzen. Weitere Erstattungen sind unter Entlastung in Sonderfällen (sog. Spitzenausgleich) des StromStG in §10 und des EnergieStG in §55 geregelt.
Der Zentralverband des Handwerks hat eine aktualisierte Fassung der Handreichung zu den Steuerentlastungen veröffentlicht, welche hier heruntergeladen werden kann.
Download Handreichung Stromsteuer- und Energiesteuerentlastungen