Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen
Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) wieder die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern
und E-Lastenanhängern.
Antragsberechtigt sind:
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer
Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen
Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Nach Angaben des BAFA ist ein fahrradgebundener Lastenverkehr im Sinne der E-Lastenfahrrad-Richtlinie gegeben, wenn mit einem geförderten E-Lastenfahrrad Güter (Sachen) transportiert werden.
Höhe der Förderung:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BAFA.