Das Elektrogesetz(ElektroG2) regelt das Anbieten und die Entsorgung von Elektrogeräten in Deutschland. Damit hat der Gesetzgeber die europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) in nationales Recht umgesetzt.
Seit 1. Februar 2016 gilt das Elektrogesetz erstmalig auch für PV-Module. Hersteller oder Händler im Sinne von Erstinverkehrbringer registrieren alle Marken und Gerätearten bei einer zentralen Stelle. Solarhandwerker sollten sich vergewissern, dass die von ihnen verkauften PV-Module ordnungsgemäß registriert sind: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller . Ist das nicht der Fall, treten sie unter Umständen selbst als Hersteller auf und riskieren Abmahnungen und Bußgelder. Zur Rücknahme und Entsorgung der PV-Module hat sich die Situation für Handwerk und Bürger verbessert. Nun können Module "in haushaltsüblichen Mengen" kostenfrei beim Hersteller oder an einer öffentlichen Sammelstelle zum Recycling zurückgegeben werden.
Die Recyclingquote für Silizum basierte Solarmodule liegt bei 90 Prozent und für nicht-Silizium basierte Solarmodule bei 97 Prozent im Durchschnitt über alle Partner der bestehenden Rücknahmeorganisation "PV Cycle". Damit wird sowohl der Industrie- als auch der WEEE-Standard bereits übertroffen.