Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) ist gemäß § 1 S. 1 Nr. 2 lit. a) der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der
Energieeinsparung und der Verbrauchskennzeichnung in Thüringen die zuständige Behörde für den Vollzug der Verordnung über energiesparenden
Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV).
Gemäß § 26 d EnEV wurden Energieausweise beginnend mit dem Ausstellungsjahr 2014 vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für die Kontrolle ausgewählt. Die elektronische Kontrolle (Stufe 1) ist durch das DIBt erfolgt. Aktuell werden Energieausweise in Stufe 2 und 3 durch das TLVwA einer vorgeschriebenen Stichprobenkontrolle unterzogen. Betroffene Ausweisaussteller werden durch das TLVwA angeschrieben und um Vorlage umfangreicher Unterlagen gebeten.
Hierfür entwickelte Formulare können hier eingesehen werden:
https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/handwerk/energiespar_vo/index.aspx
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite.