Aufgrund der großen Nachfrage nach der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz sind die bereitgestellten Fördermittel aus dem Bundeshaushalt für dieses Jahr aufgebraucht.
Alternativ stehen Ihnen diese Programme zur Verfügung:
Zuschussförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in Bestandsgebäuden (Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern, WEG, Mieter). Der Zuschuss beträgt 10% der förderfähigen Kosten, bis zu 1.500 Euro je Wohneinheit, wird vor Maßnahmenbeginn direkt bei der KfW beantragt und durch den Handwerker fachgerecht eingebaut. Mit seiner Bestätigung und den Rechnungskopien erhalten Sie den Zuschuss von der KfW. www.kfw.de/einbruchschutz oder www.kfw.de/455
Kreditförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für die Förderung von Maßnahmen für den Einbruchschutz oder der Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden im Programm Altersgerecht Umbauen. www.kfw.de/barrierereduzierung oder www.kfw.de/159 .