Auch Eigenversorger müssen daher für ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom grundsätzlich die EEG-Umlage zahlen. Verschiedene Sonderregelungen führen allerdings dazu, dass einige Eigenversorger keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen.
Die Bundesnetzagentur zeigt in dem Leitfaden auf, wie Sie die komplexen Regelungen im Bereich der Eigenversorgung und des sonstigen Letztverbrauchs nach § 61 EEG interpretiert. Es werden sowohl grundlegende gesetzliche Weichenstellungen dargestellt, als auch viele praxisrelevante Einzelfragen erörtert, um die Rechtssicherheit für die Betroffenen zu erhöhen.
Den "Leitfaden zur Eigenversorgung" finden sie hier
Gesetzlichen Mitteilungspflichten und die Erhebungsbögen der Bundesnetzagentur finden Sie hier
Erhebungsbogen "Eigenversorgung / Sonstiger selbsterzeugter Letztverbrauch (xlsx / 99 KB)
Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Eigenversorgung/Eigenversorgung-node.html
Projekt: Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz