Ab 2017 Heizungslabelpflicht durch der Schornsteinfeger

03.01.2017 • für bestimmte Kessel und Altersklassen

Laut Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) sind Bezirksschornsteinfeger ab dem Jahr 2017 verpflichtet, die Label für bestimmte Heizkessel anzubringen. http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=722478.html

Gas- oder Ölkesselkessel, die 15 Jahre und älter sind, verbrauchen unnötig viel Energie. Heizungsmonteure, Energieberater oder Schornsteinfeger dürfen sie schon seit letztem Jahr freiwillig mit einem Energielabel versehen. Der Eigentümer soll so auf die meist schlechte Effizienzklasse aufmerksam gemacht werden; ähnlich wie beim Kühlschrank. 

Ab 2017 wird die Nachetikettierung von alten Heizkesseln schrittweise eingeführt. Zunächst erhalten alle betroffenen Kessel bis Baujahr 1991 durch den Schornsteinfeger das Energielabel aufgeklebt. Der Eigentümer muss das dulden. Die Kosten übernimmt  die Bundesregierung und erhofft sich damit den schnelleren Austausch von alten Heizungskesseln. Sie erhalten zusätzlich Informationen z.B. zu effizienter Heiztechnik, Förderungen und unabhängigen Energieberatungsangeboten.

 

 

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