Neue Fördersätze ab 1.3.2017

02.03.2017 • gelten im Programm SolarInvest

Die Thüringer Aufbaubank teilt auf Ihrer Internetseite http://www.aufbaubank.de/ die Änderung der Fördersätze im Programm SolarInvest mit:

„Die Förderung zielt insbesondere darauf ab, den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik zu erhöhen und die Einführung von Mieterstrommodellen voranzutreiben. Des Weiteren sollen Bürgerenergiegenossenschaften bei der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren nach dem EEG 2017 unterstützt werden.

Wieviel wird gefördert:

  • Als vorhabenbezogene, nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Freistaates Thüringen können Zuwendungen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden:
  • für Photovoltaikanlagen ein Zuschuss von bis zu 25 %
    (für Bürgerenergiegenossenschaften: bis zu 40 % für Photovoltaikanlagen und bis zu 50 % für Photovoltaikanlagen in Kombination mit Energiespeicher)
  • für Energiespeicher ein Zuschuss von bis zu 25 %
    (für Bürgerenergiegenossenschaften: bis zu 40 %)
  • für Investitionen in Mieterstrom von bis zu 80 %,
  • für Beratung von bis zu 80 %.

Der maximal mögliche Zuschuss je Vorhaben beträgt 100.000 EUR. Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 1.000 EUR liegen, können nicht gefördert werden.

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.“

 

 

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