Beschwerden über tieffrequente Geräusche oder sogenannte Brummton-Phänomene haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen – vor allem dort, wo Menschen wohnen. Gerade in den sonst ruhigen Wohngebieten wird das leise Dauerbrummen von Luftwärmepumpen, Klimaanlagen oder Heizwerken zum Teil als störend wahrgenommen – selbst wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Das Umweltbundesamt (UBA) rät in seinem Leitfaden allen an Bauprojekten beteiligten Personen, sich schon frühzeitig in der Planungsphase mit den Geräuschimmissionen solcher Anlagen zu befassen. Sind brummende Anlagen erst in Betrieb, lassen sich tieffrequente Geräusche technisch kaum noch vermeiden.
Gefragt sind vor allem die Stadt- und Bauplanung, Heizungs- und Klimainstallationsbetriebe, aber auch Hausbauer und Architekten. Stadtplanerische Konflikte lassen sich vermeiden, wenn schon in Bauleitplänen auf mögliche Lärmprobleme hingewiesen wird. Beispielsweise können bei der Wahl einer Gebäudeheizung vorsorglich tieffrequente Geräusche gemindert werden: Alle Geräte sind mit einem Geräuschwert gekennzeichnet. Damit kann man unterschiedliche Geräte hinsichtlich der Geräuschemissionen direkt beim Händler vergleichen. Im Zweifel sollte eine leise Heizungsanlage ausgewählt werden – möglichst mit Pegeln unter 55 Dezibel; sie schützt auch die Hausbewohner selbst vor Lärm. Zudem wählt man am besten einen Standort für den Betrieb der Anlage, an dem so wenige Menschen wie möglich belästigt werden können.
Bei bereits installierten Anlagen können die örtlichen Behörden im Einzelfall Anordnungen treffen, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen der Nachbarn nicht auf dem Stand der Technik z. B. auf einer ungünstigen Aufstellung der Anlage beruhen. Technisch lassen sich jedoch die tieffrequenten Geräusche nachträglich nur noch aufwändig und kostenintensiv mindern, etwa durch einen anderen Standort oder komplizierte Einhausungen der kompletten Anlage. Maßnahmen wie Schallschutzfenster helfen gegen „normalen“ Lärm, sind bei tieffrequentem Brummen aber meist nutzlos.
Um Vorsorge gegen tieffrequenten Lärm zu treffen, sollten die gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt werden. So sollten sowohl ein einheitliches Prognoseverfahren zur Ausbreitung als auch ein geeignetes Schutzniveau für tieffrequenten Lärm festgelegt werden.
Menschen hören Geräusche mit Tonhöhen zwischen etwa 20 Hertz (Hz) und 20.000 Hz. Tiefere Geräusche unter 20 Hz nehmen wir erst bei sehr viel höherer Lautstärke wahr als zum Beispiel Gesang oder Sprache. Allerdings können Menschen sich im Gegensatz zu normalen Geräuschen schon dann belästigt fühlen, wenn sie die tiefen Töne wahrnehmen. Gleichzeitig kann der Mensch den Klang verschiedener tiefer Geräusche nicht genau unterscheiden. Deshalb nimmt er tieffrequente Geräusche allgemein als „Brummen“ wahr.
Welche technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen es gibt und welche weiteren Handlungsoptionen bestehen, untersucht das Umweltbundesamt (UBA) derzeit im Forschungsprojekt „Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung“. Zwischenergebnisse des laufenden Projektes wurden in einem Leitfaden zusammengestellt. Projekt und Leitfaden werden am 14. März 2017 in Berlin vorgestellt und diskutiert.