KfW-Zuschuss für Einbruchschutz

22.03.2017 • jetzt schon für kleinere Maßnahmen erhalten

Den Einbruchschutz fördert bisher die KfW für Privatpersonen in bestehenden Ein-/Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar für Mieter mit einem 10%igen Zuschuss im Programm 455 oder zinsgünstigem Kredit. Ab sofort sind schon kleinere Investitionen laut den technischen Mindestanforderungen ab 500 Euro förderfähig. Ihr Handwerksunternehmen unterstützt Sie bei der Antragstellung, die online und vor Beginn des Bauvorhabens durchgeführt wird.

Hintergrund:

"Die Zahl der Einbrüche in Deutschland nimmt stetig zu. Im Folgenden erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie sich schützen und Ihre vier Wände effektiv gegen einen Einbruch sichern. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden können Sie die Förderprodukte der KfW nutzen.

 https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/

Unser Tipp: Kombinieren Sie Maßnahmen der Energie- und Barrierereduzierung mit dem Einbruchschutz -  Zuschussprogramme: 430  und 455 "

Quelle und weitere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/

 

 

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