Die Bundesnetzagentur meldet die Zuschlagszahlen der ersten Ausschreibungsrunde vom Gebotstermin 1.5.2017 zu Windenergieanlagen an Land. Analog zu den bereits erfolgreich durchgeführten PV-Ausschreibungen ergaben sich niedrige Gebote von 4,2 bis 5,8 Cent pro Kilowattstunde.
"Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für Windenergieanlagen an Land 70 Gebote mit einem Gebotsumfang von 807 Megawatt bezuschlagt. Eingereicht wurden 256 Gebote mit einem Volumen von 2.137 Megawatt. Besonderheiten dieser Ausschreibung waren die unterschiedliche Ermittlung der Zuschlagshöhe zwischen Bürgerenergiegesellschaften und den übrigen Bietern sowie eine Begrenzung der Zuschlagsmenge im sogenannten Netzausbaugebiet.
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,71 ct/kWh. Der höchste Gebotswert außerhalb des Netzausbaugebiets, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, liegt bei 5,78 ct/kWh. Der höchste Gebotswert innerhalb des Netzausbaugebiets, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, liegt bei 5,58 ct/kWh.
Mit 70 Prozent der eingereichten Gebote (169) waren Bürgerenergiegesellschaften in dieser ersten Runde besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 93 Prozent der Zuschläge (65), bzw. 96 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt für bezuschlagte Gebote außerhalb des Netzausbaugebiets 5,78 ct/kWh, bzw. für bezuschlagte Gebote innerhalb des Netzausbaugebietes 5,58 ct/kWh. Bei allen anderen Bietern ist der Zuschlagswert der individuell gebotene Wert (Gebotspreisverfahren).
Für Bürgerenergiegesellschaften galten im Rahmen des Verfahrens folgende weitere besondere Regelungen: Bürgerenergiegesellschaften müssen bestimmte Anforderungen an die Gesellschaftsstruktur erfüllen, die per Eigenerklärung darzulegen sind. Bürgerenergiegesellschaften konnten darüber hinaus - anders als alle anderen Bieter - Gebote für Anlagen auch vor Erteilung einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz abgeben, wovon 95 Prozent auch Gebrauch gemacht haben.
Schließlich gilt für Gebote von Bürgerenergiegesellschaften eine um 24 Monate verlängerte Realisierungsfrist; statt 30 Monate nach öffentlicher Bekanntgabe 54 Monate. Damit sind belastbare Aussagen zur Realisierungsrate und der damit einhergehenden Zielerreichung des Windausbaupfades erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt möglich.
Im Netzausbaugebiet durften Zuschläge nur bis zu einer festlegten Grenze von 258 Megawatt erteilt werden. Diese Grenze wurde erreicht. Einige Gebote konnten aufgrund dieser Grenze nicht berücksichtigt werden. Vier Zuschläge an der Netzausbaugrenze mussten im Losverfahren entschieden werden.
Die Qualität der Gebote ist in der ersten Ausschreibungsrunde sehr hoch. Lediglich 12 Gebote mussten ausgeschlossen werden. Eine Ausschlussquote von unter 5 Prozent zeigt, dass das Verfahren von den Bietern verstanden wurde und die Anforderungen an die Gebote erfüllbar sind." Quelle: