F-Gas-VO: Auslegungsfragen bzgl. DVO 2015/2066 und 2015/2067
Die Zertifizierungspflicht für Betriebe sowie die Tätigkeitsbereiche, für die Personen eine
Sachkundebescheinigung benötigen, wurde nach aktuellem EU-Recht (VO
517/2014/EU) ausgeweitet. Entsprechende Übergangsregelungen enden am
30.06.2017. Wir informieren über Auslegungsfragen bzgl. der Gültigkeit bereits erworbener
Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifizierungen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.