"Neue Biomasseanlagen erhalten ab 2017 nur noch dann eine staatliche Förderung, wenn die Betreiber erfolgreich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilgenommen haben. Erfolgreich bedeutet: Sie haben in ihrer Bewerbung gezeigt, dass sie die geplante Anlage mit möglichst wenig Fördergeld wirtschaftlich betreiben können.
In den Jahren 2017 bis 2019 schreibt die Bundesnetzagentur jeweils eine Leistung von 150 MW aus, von 2020 bis 2022 sind es pro Jahr 200 MW. Wie bei allen anderen Ausschreibungen gilt auch hier: Pro Ausschreibungsrunde können sich Betreiber mit einer oder mehreren neuen Anlagen bewerben.
Bestandsanlagen, deren EEG-Förderung ausläuft, können ebenfalls an den Ausschreibungen teilnehmen. Auf diese Weise erhalten sie die Chance auf eine 10-jährige Anschlussförderung. Voraussetzung für die Teilnahme von Bestandsanlagen ist, dass sie die gleichen Anforderungen an eine flexible, an den Erfordernissen des Strommarktes orientierte Stromerzeugung erfüllen wie Neuanlagen.
Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Biomasseanlagen
Der erste Ausschreibungstermin zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Biomasseanlagen ist der
1. September 2017
Die Bekanntgabe wird Anfang Juli 2017 erfolgen. Zu diesem Termin werden 150 Megawatt ausgeschrieben."
Weitere Informationen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Ausschreibungen/Biomasse/Ausschr_Biomasse_node.html
Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/EEG-2017/fragen-und-antworten-zum-eeg-2017.html