Seit dem 3. Juli 2017 fördert die KfW nicht nur Privatpersonen und Wohneigentümergemeinschaften, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen, Contractoren sowie kommunale Gebietskörperschaften, die ein Brennstoffzellen-Heizgerät nutzen möchten. Die bisherigen attraktiven Förderkonditionen des Programms 433, „Effizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle“, bleiben erhalten. Staatssekretär Rainer Baake vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Mit der Programmerweiterung der Zuschussförderung für Brennstoffzellen haben wir die Technologieeinführung noch weiter verstärkt. Die Neuerungen für den gewerblichen Bereich sind ein wichtiger Faktor, um diese hocheffiziente und zukunftsweisende Technologie breitenwirksam in den Markt zu bringen.“ Markus Staudt, Sprecher der Initiative Brennstoffzelle: „Mit der Ausweitung des Förderprogramms können wir die marktbezogenen Aktivitäten noch stärker auch auf den gewerblichen und kommunalen Bereich ausrichten und so der Brennstoffzelle eine größere Marktdurchdringung verschaffen.“ Quelle: http://www.ibz-info.de/news/189
Der Betreiber kann sich für den Investitionszuschuss seines Brennstoffzellenheizgerätes nun zwischen der BAFA-Zuschuss-Förderung und der KfW-Förderung entscheiden. Für beide Programme gilt: Die Förderung muss zwingend vor dem sogenannten Vorhabensbeginn, d. h.vor dem rechtsgültigen Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages beantragt werden.
Details zum KfW Programm 433: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren-Zuschuss-Brennstoffzelle-(433)/Einbindung eines Sachverständigen Energieberaters ist notwendig.
Details zur KWK-Förderung des BAFA: http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kraft_Waerme_Kopplung/Mini_KWK/mini_kwk_node.html
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