Die am 1. August in Kraft getretene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verlangt kostspielige Vor-Ort-Prüfungen sowie ein Paket an Weiterbildungen für Fachbetriebe im Umgang mit Heizölsystemen. Wichtige Erkenntnis zur Mitgliederversammlung der Überwachungsgemeinschaft technische Anlagen der SHK-Handwerke: Bei einem nur kleinen Kundenstamm werden sich diese Zusatzkosten kaum kompensieren lassen.
1000-l-Regel tritt jetzt in Kraft
Die AwSV wurde am 18. April verabschiedet und tritt am 1. August 2017 bundeseinheitlich in Kraft. Die wichtigsten Punkte:
Die Fachbetriebspflicht wird durch die neue AwSV in einigen Bundesländern ausgeweitet und gilt nun bundesweit für Heizöltanks mit einem Volumen größer als 1000 l.
Fachbetriebe in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind deshalb aufgerufen, sich möglichst bald weiter zu qualifizieren, damit für sie das Geschäftsfeld Heizölsystem nicht auf Kleinstanlagen beschränkt bleibt. Ansprechpartner ist die jeweilige Landesstelle der Überwachungsgemeinschaft im Fachverband SHK.
Auch die Prüfpflichten für Heizöltanks sind nun bundeseinheitlich und haben sich im Vergleich zu den bisherigen Länderverordnungen verändert. Durch den Wegfall der sogenannten länderspezifischen Fachbetriebsbescheinigung müssen zukünftig alle Heizölverbraucheranlagen ab einem Volumen größer 1000 l vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung sowie im Zuge einer Anlagenstilllegung durch einen AwSV-Sachverständigen überprüft werden.
Unverändert bleibt die wiederkehrende Prüfpflicht für alle unterirdischen Tanks, für oberirdische Anlagen größer als 1000 l in Schutzgebieten sowie für alle oberirdischen Tanks mit mehr als 10 000 l Volumen.
Bei bestehenden Heizölverbraucheranlagen sind gegebenenfalls Investitionen notwendig, etwa der Austausch eines Grenzwertgebers, die Nachrüstung einer Heberschutzeinrichtung oder einer Füllstandanzeige auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb.
Fachbetriebe müssen sich neu organisieren
Was die AwSV den Fachbetrieben an Veränderungen bringt, in aller Kürze:
Die im Fachbetrieb als verantwortlich benannte Person muss wiederkehrend alle zwei Jahre geschult werden.
Auch das eingesetzte Personal muss mindestens alle zwei Jahre an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Das können auch Schulungen von Herstellern sein.
Das Personal muss in der Lage sein, den Betreiber auf rechtliche Vorgaben (z. B. Prüfpflichten) hinzuweisen.
Der Fachbetrieb muss über die Geräte und Ausrüstungsteile verfügen, die er zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Tätigkeiten benötigt. Dies wird vor Ort geprüft.
Kosten steigen erheblich
War es bislang eine Verwaltungsgebühr von 41 Euro, die die Fachbetriebe für die ÜWG-Formalitäten der Betriebsprüfung alle zwei Jahre zu zahlen hatten, so ändert sich dies in Zukunft gravierend. Allein die Vor-Ort-Prüfung, für die ein Zeitaufwand zwischen zwei und vier Stunden berechnet ist, wird den Fachbetrieb voraussichtlich 275 Euro kosten.
Quelle: www.sbz-online.de