Um die Förderverfahren für die Antragsteller zu vereinfachen, wird das Antragsverfahren zur lukrativen Zuschussförderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich (Solarthermie, Wärmepumpe und Biomasse) einheitlich umgestellt.
"Ab dem 1. Januar 2018 muss der Antrag auf eine MAP-Förderung in allen Fällen einheitlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, für die man eine Förderung erhalten möchte. Der Antragsteller muss seinen Antrag also stets schon eingereicht haben, bevor er den Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe erteilt. Planungsleistungen dürfen allerdings bereits vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden. Für Förderfälle bis zum Jahresende gilt eine Übergangsfrist. Informationen hierzu erhalten Sie beim BAFA unter der Durchwahl 06196 908 2156 oder -2721 (Referat MAP)." Quelle und weitere Informationen:
Zu den Förderprogramme im Einzelnen gelangen Sie hier: http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html
... oder nutzen Sie unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot: http://umweltzentrum.de/www/umweltzentrum/uzh/dienstleistungen/