Seit dem 14.09.2017 können Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatleute einen Antrag für den Zuschuss zur Errichtung einer Ladesäule stellen. Hintergrund ist die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die über mehrere Förderaufrufe ausgereicht werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel des ersten Förderaufrufes in der ersten Jahreshälfte 2017 wurden für Thüringen sehr schnell abgerufen.
Auszüge aus der Richtlinie: "Die Mittelausstattung des Förderprogramms beträgt nach derzeitiger Finanzplanung bis 2020 insgesamt rund 300 Mio. Euro.
Mit diesem Aufruf werden gefördert etwa
? 12.000 Normalladepunkte (bis einschließlich 22 kW Ladeleistung je Ladepunkt) einschließlich Netzanschluss und
? 1.000 Schnellladepunkte (mit 150 kW Ladeleistung je Ladepunkt) einschließlich des Netzanschlusses sowie Ausgaben für die Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung der Ladeinfrastruktur.
Anträge zur Förderung von Ladeinfrastruktur nach Nummer 2 der Förderrichtlinie sind in-nerhalb des Zeitraums vom 14.09.2017 ab 9.00 Uhr bis zum 30.10.2017 bis 16.00 Uhr einzureichen.
Eine Förderung der Ladeinfrastruktur ist in diesem Aufruf nur bei ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit, d.h. 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche möglich.
Es ist ausschließlich der Kauf von Ladeinfrastruktur förderfähig. Das Leasing von Ladeinfrastruktur ist nicht förderfähig.
Jeder Normalladepunkt bis einschließlich 22 Kilowatt wird gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 40 Prozent bis höchstens 2.500 Euro.
Jeder Schnellladepunkt wird gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 40 Prozent bis höchstens 30.000 Euro.
Ergänzend wird der Netzanschluss pro Standort gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 40 Prozent bis höchstens 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz,
maximal 40 Prozent bis höchstens 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz.
Bei der Entscheidung über die Anschlussleistung ist auf die zukünftige Ausbaufähigkeit bei steigender Nachfrage durch E-Fahrzeug-Nutzer zu achten.
Standorte an Bundesautobahnen müssen eine Netzanschlussleistung von mindestens
630 kW sicherstellen.
Pro Antragsteller wird die maximale Zuwendungssumme auf 5 Mio. Euro aus diesem Förderaufruf begrenzt."
Es gelten weitere Förderbedingungen, die hier einsehbar sind: