Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen jedes Jahr im Oktober die EEG-Umlage für das kommende Kalenderjahr. Mit 6,79 Cent/kWh wird sie 2018 geringer ausfallen als in diesem Jahr mit 6,88 Cent/kWh. Demzufolge werden Stromverbraucher wie Handwerksunternehmen und Privathaushalte nächstes Jahr etwas geringer belastet. Ein Blick auf die Energieeffizienz im Unternehmen lohnt sich trotzdem weiter.
Schritt 1: Kennen Sie Ihren Energieverbrauch?
Schritt 2: Wissen Sie, wie dieser einzuordnen ist?
Schritt 3: Hohe Einsparungen mit wenig Investition suchen und umsetzen
Schritt 4: Erst mit einem geringen Verbrauch lohnt sich die Investition in die Eigenstromerzeugung.
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"Gemäß § 60 EEG haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Darüber hinaus besteht gem. § 61 EEG eine Umlagepflicht für die Eigenversorgung und sonstigen Letztverbrauch. Mit diesen Zahlungen soll die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung nach § 3 Abs. 3 und 4 EEV sowie § 6 EEAV gedeckt werden.
Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 5 EEV verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichen. Da der 15.10.2017 auf einen Sonntag fällt, wird die EEG-Umlage 2018 am 16.10.2017 veröffentlicht.
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz beträgt für das Jahr 2018 6,792 ct/kWh.
Für Strom, der unter die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG fällt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die EEG-Umlage gemäß §§ 64, 65, 103 EEG anteilig begrenzen.
Das Konzept für das Prognoseverfahren und die Grundlagen für die Berechnung der EEG-Umlage 2018 stehen nachfolgend zum Download bereit."
Quelle: https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht/EEG-Umlage-2018