Gebäudeenergieberater (HWK), die in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder leiten, dürfen ab dem 1.12.2017 die geförderte BAFA Vor-Ort-Beratung sowie den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Darüber hinaus dürfen Gebäudeenergieberater (HWK) anschließende Sanierungsmaßnahmen
fachgerecht umsetzen! Das BAFA-Förderprogramm wurde in "Energieberatung für Wohngebäude" umbenannt.
Die Öffnung des Förderprogrammes haben die Verbände (ZDH) jahrelang gefordert. Die Qualität der Beratung darf nicht darunter leiden. Die Beratung muss weiterhin neutral und objektiv erfolgen. Deshalb werden neben der fachlichen Qualifikation (Grundqualifikation und Weiterbildung) auch Stichprobenkontrollen sowie das Verbot der Annahme von Provisionen und anderen geldwerten Vorteilen vorgeschrieben.
Anforderungen an Energieberater zur Durchführung der Beratung sind die wirtschaftliche Neutralität und die Transparenz über die berufliche Tätigkeit in der Energieeffizienz-Expertenliste der DENA. Auch eine Haftpflichtversicherung für die Beraterleistungen ist zwingend notwendig.
http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Vor_Ort_Beratung/vor_ort_beratung_node.html
Qualifikationsanforderungen:
Grundqualifikation nach G § 21 der EnEV und zusätzlich eine Weiterbildung, deren Inhalt und Umfang in der Richtlinie definiert ist. Der zeitliche Mindestumfang hierfür
beträgt
- mindestens 210 Unterrichtseinheiten (UE) in bestimmten, vorgeschriebenen
Themengebieten.
- Wenn ein Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur,
Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik,
Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder einer anderen
technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem
Ausbildungsschwerpunkt in einem dieser Gebiete vorliegt, reichen 130
UE aus.
- Mit Zusatzausbildung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für
(Schall- und) Wärmeschutz genügen 70 UE.