Das ändert sich 2018

21.11.2017 • für Bauherren, Stromerzeuger und Stromkunden

Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst in seinem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.


Absenkung des Tilgungszuschusses:
Die KfW (Bankengruppe) verringert ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen von dreizehn auf zehn Prozent der errechneten Speicherkosten.


Altersgerechtes Umbauen wird wahrscheinlich wieder bezuschusst:
Alles deutet darauf hin, dass die KfW 2018 wieder Maßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit von Wohnungen verbessern und dem Schutz vor Einbruch dienen.


HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft:
HBCD-haltige Dämmstoffe gelten ab 2018 in der Regel nicht mehr als gefährlicher Abfall. Verbraucher müssen sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.


Bauherren künftig besser abgesichert:
Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren profitieren in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung:

1.Sie ermöglicht ihnen noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen.
2.Sie belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden.
3.Sie eignet sich als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen.
4.Sie dient als Nachweis, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden.

Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018 die am Bau beteiligten Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Des Weiteren können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.


Neuigkeiten für Stromerzeuger
Eingeschränkte Steuerentlastung bei Kraft-Wärmekopplung: Energiesteuern für Gas und Öl werden bei Kraft-Wärmekopplung nur noch nach Abzug der Investitionsbeihilfen rückerstattet. Die Steuerentlastung gilt generell nur für hocheffiziente Anlagen, mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent.


Intelligente Messsysteme für Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung und Co.:
Ab 2018 können neue kleine Energieerzeugungsanlagen mit Smart Meter ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den Stromverbrauch bzw. die Stromerzeugung ermittelt. Er speichert die Daten und sendet sie an Stromversorger und Netzbetreiber. Das intelligente Messsystem darf die Kosten pro Messpunkt 60 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Ab 2020 sollen auch Stromverbraucher mit unter 6.000 kWh pro Jahr mit Smart Meter ausgestattet werden.

Strompreisvergleich lohnt sich:
Obwohl die EEG-Umlage 2018 leicht fällt, kann es zu Strompreiserhöhungen kommen. Die gleichzeitige Novellierung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes sieht vor, die Übertragungsnetzentgelte zu vereinheitlichen. Je nach Stromanbieter kann der Strompreis steigen oder sinken. Verbraucher sollten daher ihre Stromverträge prüfen, die Preise vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln."

Quelle: https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/presse/mitteilung-35-Was-ändert-sich-2018-für-Verbraucher

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