wird im Rahmen der Vor-Ort-Beratung des BAFA gefördert. Ab 1.12.2017 dürfen Energieberater auch aus dem Handwerk mit eigenem Handwerksunternehmen laut der neuen Richtlinie dazu beraten.
"Der individuelle Sanierungsfahrplan Wohngebäude stellt die aufeinander abgestimmten Schritte einer energetischen Sanierung dar...
...Gebäudeeigentümer erhalten einen tragfähigen Fahrplan für die Sanierung an die Hand, der auf einer weitgehend ganzheitlichen Betrachtung des Gebäudes basiert. Der Fahrplan bietet sowohl den Einstieg in konkrete erste Maßnahmen als auch eine Zukunftsperspektive für das Gebäude.
Ziel ist es, mithilfe des individuellen Sanierungsfahrplans bundesweit einheitliche Standards für die Ergebnisse einer fundierten Energieberatung zu entwickeln und in die Beratungspraxis zu integrieren.
Besonders wichtig ist dabei, dass es gelingt breitenwirksam verlässliche Qualitätsstandards im Markt zu etablieren und für den Eigentümer sowohl die Motivation als auch das Vertrauen in die energetische Sanierung deutlich zu erhöhen. " Quelle:
Wenden Sie sich an unser Team http://umweltzentrum.de/www/umweltzentrum/uzh/team/ oder an einen Gebäudeenergieberater im Handwerk: http://www.gebaeudeenergieberater.com/
Unser Fortbildungsangebot für Energieberater u.a. zum Thema Sanierungsfahrplan ( in Planung für April 2018) finden Sie hier: http://umweltzentrum.de/www/umweltzentrum/veranstaltungen/