Die Überarbeitung der Norm VDE 0100-551 stellt den Durchbruch für steckbare Solargeräte dar. Der Dank geht an dieses Team: http://www.pvplug.de/, dass sich für weitere Bagatellgrenzen einsetzt. Unter ihnen befinden sich auch einige Systemanbieter http://www.pvplug.de/unterzeichner/
"Als "Stecker-Solar-Gerät" oder „Balkon-Solarmodul“ werden kleine Photovoltaiksysteme bezeichnet, die im einfachsten Fall an normale Steckdosen im Haushalt angeschlossen werden sollen.
Sogenannte Stecker-Solar-Geräte dürfen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen Strom direkt ins Stromnetz der Wohnung einspeisen,
Die kleinen Anlagen erzeugen zum Beispiel auf dem Balkon genug Energie, um Dauerverbraucher wie Kühlschrank und Stand-By-Funktionen zu versorgen.
Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümer brauchen eine Erlaubnis des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft, um das Gerät dauerhaft anzubringen." Quelle:
Hintergründe erläutert der Experte Thomas Seltmann: https://www.solarserver.de/solar-magazin/solar-interview/thomas-seltmann-verbraucherzentrale-nrw-empfehlungen-fuer-den-einsatz-von-stecker-solar-geraeten.html