Betroffen sind Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anlagen, die Strom und Wärme zum Eigenverbrauch erzeugen. Sie müssen ab 2018 auf den Eigenverbrauch(Strom) den vollen Satz der EEG-Umlage von 6,8 Cent je Kilowattstunde (kWh) bezahlen. Die Entlastung von 60 Prozent dieser Kosten, wie sie bisher galt, hat die EU nun gestrichen. Das sind etwa 4 Cent pro Kilowattstunde mehr als bisher.
Ausnahmen:
Bestandsschutz haben alle KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme vor 1.8.2014
KWK-Anlagen, die bisher unter der Bagatellgrenze liegen
Anlagen, die mit Gas aus regenerativen Quellen (wie Biomasse) betrieben werden
Quelle und weitere Informationen: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/eu-streicht-betrieben-oekostrom-befreiung-15346848.html
"Das Bundeswirtschaftsministerium hat dieser Zeitung den Vorgang bestätigt. „Die Fortführung der Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent für KWK-Neuanlagen ist laut Kommission derzeit in vorliegender Form noch nicht genehmigungsfähig“, heißt es in einer Vorlage. Bis zu einer genehmigten Neuregelung „müssen jedoch alle KWK-Neuanlagen vorläufig die volle EEG-Umlage zahlen“. Das betreffe alle Anlagen zum Eigenverbrauch, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gingen. Die Betreiber solcher KWK-Anlagen müssen nun den vollen Satz von künftig 6,8 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf selbstgenutzten Strom zahlen. Das sind etwa vier Cent mehr als bisher.
Betroffen sind Betriebe aus dem gesamten industriellen Mittelstand, aber auch Schulen, Schwimmbäder und Krankenhäuser, die ihre Eigenversorgung auf Kraft-Wärme-Kopplung umgestellt hatten....
Das Wirtschaftsministerium kündigte an, nach der ausstehenden Einigung mit der Europäischen Kommission werde man die Umlagenbegrenzung für neue und betroffene Anlagen gesetzlich neu regeln und der EU in Brüssel zur Genehmigung vorgelegen. Die Regelung für die Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent für KWK-Neuanlagen sei „weiterhin Gegenstand von intensiven und konstruktiven Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission“."
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), das seit dem 1. Januar 2016 gilt legt fest, dass im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes die Stromerzeugung aus KWK-Anlagen in Deutschland ausgebaut werden soll. Dafür fördert die Bundesregierung den Einbau von KWK-Anlagen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einer Zuschuss-Förderung: http://www.bafa.de/DE/Energie/energie_node.html
Am 13. März 2018 findet in Gera ein Seminar zum Thema statt. Dieses Seminar vermittelt einen Überblick zu Grundlagen, aktuellen Rahmenbedingungen und Wirtschaftlichkeit der Kraft-Wärme-Erzeugung. Alle Gewerke erhalten Einblick in die steuerlichen Vorschriften und deren Gestaltungsspielräume. http://umweltzentrum.de/www/umweltzentrum/veranstaltungen/
Weitere Informationen finden Sie hier: http://asue.de/aktuelles_presse/neuregelung_der_eeg-umlage_fuer_die_stromerzeugung_in_kwk-anlagen_bei_eigenversorgung_-_pm_-_2017