Energielabel sind ab Januar 2018 auch Pflicht für Scheitholz- und Pelletkaminöfen bis 50 kW. Schon bei Werbungen und in Angeboten muss es für den Verbraucher sichtbar sein.
Hersteller sind verpflichtet, neben dem Energielabel ein Produktdatenblatt und eine technische Dokumentation mit den Geräten auszuliefern. Nach dem Ende der 3monatigen Übergangsfrist müssen Hersteller und Händler dann auch bei jeder Art von Werbung auf die Energieeffizienz hinweisen.
"Das Energielabel kennen Verbraucher schon seit langem von Elektrogeräten wie Kühlschränken und Staubsaugern. Es wird nun auch mehr Transparenz über den Energieverbrauch von Einzelraumfeuerungsanlagen herstellen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Holzzentralheizungen erhalten das Label bereits seit dem 1. April 2017 und Öl- und Gasheizungen seit September 2015." Quelle und weitere Informationen: http://www.depi.de/ unter Pressemitteilungen
Tragen mehrere Geräte in einem Gebäude zur Beheizung bei (z.B. Kaminofen mit Wassertasche oder Brennwertheizung mit Solarthermie), erstellt der Errichter ein sogenanntes Verbundanlagenlabel. Die Berechnung dafür kann hier vorgenommen werden: http://www.heizungslabel.de/VerbundAnlagen