Damit Nutzer eines E-Dienstwagens (1% - Regelung) zu Hause laden können und keinen Zwischenzähler installieren müssen, erkennt das Bundesfinanzministerium Pauschalen zur Abrechnung mit dem Arbeitgeber an: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2017-10-26-anwendungsschreiben-gesetz-zur-steuerlichen-foerderung-von-elektromobilitaet-im-strassenverkehr.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Übrigens ist der am Arbeitsplatz unentgeltlich zur Verfügung gestellte Ladestrom für Arbeitnehmerfahrzeuge kein geldwerter Vorteil und damit steuerfrei. (bereits seit 2016)