Lastenfahrräder für Unternehmen

13.04.2018 • 30% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -Anhänger oder Gespann werden gefördert.

Aufgrund des Dieselgates und des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu drohenden Dieselfahrverboten, gibt es seit Anfang März 2018 vom Staat für den Neukauf von Schwerlasträdern (Cargobikes) 30% Föderung, jedoch max. 2.500,-€ pro Fahrrad.

Gefördert werden Schwerlasträder mit Elektroantrieb, Zuladekapazität von 150 kg und 1m3 Ladevolumen.
Außerdem werden Lastenanhänger oder Fahrradgespanne mit Elektroantrieb gefördert.

Die Förderung gilt rückwirkend, ebenfalls für Lastenfahrräder die nach dem 29.11.2017 von Unternehmen gekauft wurden.

Homepage des Fördergebers.

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Bei weiteren Fragen, stehen Ihnen die Experten der "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" zur Verfügung.

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