Auszug aus dem Gesetzentwurf, der als nächstes dem Thüringer Landtag zugeleitet wird.
Quelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Abwasserbeseitigung mit Kleinkläranlagen
- Abwasser aus Siedlungsgebieten ist durch Abwasseranlagen des Abwasserbeseitigungspflichtigen zu entsorgen, wenn das Siedlungsgebiet mehr als 200 Einwohner umfasst
- Abwasser aus Siedlungsgebieten, in denen mehr als 50, aber weniger als 200 Einwohner erfasst sind, ist durch Abwasseranlagen des Abwasserbeseitigungspflichtigen zu beseitigen, wenn dies aus wasserwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist
- Überprüfung der Auswirkungen dieser Regelung auf die Entwicklungen der Abwasserentsorgung nach Ablauf von drei Jahren seit dem Inkrafttreten des Gesetzes unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände,
- Klarstellung des Begriffs des „unvertretbar hohen Aufwandes“ bei Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Private (Art. 1 § 47 Abs. 10)
Abwasserpakt 2018 zwischen TMUEN und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen finden Sie hier.
Bundesprojekt: "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz".