Neuordnung des Thüringer Wasserrechtes.

06.06.2018 • Änderungen nach der zweiten Beratung im Kabinett am 15.05.2018.

Auszug aus dem Gesetzentwurf, der als nächstes dem Thüringer Landtag zugeleitet wird.
Quelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Abwasserbeseitigung mit Kleinkläranlagen

  • Abwasser aus Siedlungsgebieten ist durch Abwasseranlagen des Abwasserbeseitigungspflichtigen zu entsorgen, wenn das Siedlungsgebiet mehr als 200 Einwohner umfasst
  • Abwasser aus Siedlungsgebieten, in denen mehr als 50, aber weniger als 200 Einwohner erfasst sind, ist durch Abwasseranlagen des Abwasserbeseitigungspflichtigen zu beseitigen, wenn dies aus wasserwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist
  • Überprüfung der Auswirkungen dieser Regelung auf die Entwicklungen der Abwasserentsorgung nach Ablauf von drei Jahren seit dem Inkrafttreten des Gesetzes unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände,
  • Klarstellung des Begriffs des „unvertretbar hohen Aufwandes“ bei Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Private (Art. 1 § 47 Abs. 10)

Abwasserpakt 2018 zwischen TMUEN und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen finden Sie hier.

Bundesprojekt: "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz".

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