Quelle: www.zdh.de
Am 1. Januar 2019 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - kurz: VerpackG) in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Ziele des neuen Gesetzes sind, dass Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und damit auch die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern.
Für welche Handwerksbetriebe gilt das neue Verpackungsgesetz? Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben, fallen unter den Regelungsbereich des Verpackungsgesetzes.
Was ist neu?
Weitere Informationen über das Verpackungsgesetz stellt auch die neu eingerichtete Zentrale Stelle Verpackungsregister unter www.verpackungsregister.org zur Verfügung. Diese hat ebenso einen How-To-Guide entwickelt, der bereits Antworten auf viele Fragen gibt.
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