Wer ein Dienstfahrzeug privat nutzt, muss wie bisher den geldwerten Vorteil versteuern. Handelt es sich um ein Fahrzeug mit Elektroantrieb und ist es 2019 angeschafft worden, wird für den geldwerten Vorteil nur der halbe Listenpreis angesetzt. Dieses Verfahren kommt bei der pauschalen Versteuerung (1%-Methode) und auch bei der Fahrtenbuchmethode zum Tragen.
Es kann sich auch um einen Gebrauchtwagen handeln, lediglich die erstmalige Anschaffung/Leasing als Firmenwagen muss 2019 erfolgt sein. Für die Anschaffung zählt der Zeitpunkt der Lieferung des Fahrzeuges.
Diese Regelung gilt vom 1.1.2019 bis 31.12.2021.
Schon seit 2017 sind Steuererleichterungen für Elektroautos/Hybridautos wie die Befreiung der Kfz-Steuer, dem steuerfreien Laden am Arbeitsplatz und dem steuerfreien pauschalen Auslagenersatz für Ladestrom in Kraft getreten.
Weitere Details beim Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/dienstfahrten/elektroauto-und-steuer-das-muessen-sie-beachten.html
Für Fragen zur Elektromobilität wenden Sie sich gern an das Umweltzentrum des Handwerks. Frau Sangmeister steht Ihnen als Projektmitarbeiterin des Projektes: "Das Handwerk - Zukunftsmotor für die Elektromobilität" mit hilfreichen Tipps zum Laden am Unternehmensstandort, öffentlichem Laden, einer Übersicht zu Transportern und einer Praxishilfe zum betrieblichen Mobilitätsmanagement unter 03672-377 182 oder sangmeister@hwk-gera.de zur Verfügung.