Photovoltaikanlagen, BHKW und andere Energieerzeuger und -speicher sind künftig im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vom Betreiber einzutragen. Das gilt auch für bestehende Anlagen. https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR Betreiber von bestehenden Anlagen (z.B. PV, BHKW, Wind, Biomasse) haben dafür ausreichend bis 31.01.2021 Zeit.
Bei Bestandsanlagen meldet sich der Netzbetreiber dazu mit einem Schreiben bei dem Anlagenbetreiber. Aufgrund zu erwartender hoher Auslastung des Portals wird empfohlen, auf dieses Schreiben des Netzbetreibers zu warten.