Die Generaldirektion Zoll hat die Verbände wie folgt informiert: „Damit die Wirtschaft bereits im aktuellen Jahr von den Vereinfachungen profitieren kann und vor dem Hintergrund des aktuell weit fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahrens wird im Vorgriff auf die zu erwartende Rechtsänderung ab sofort und bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen der EnSTransV wie folgt verfahren:
Quelle: ZDH - Berlin