Smart Meter werden Pflicht
Für Energiekunden mit einem Strom-Jahresverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden wird der Einbau eines Smart Meters verpflichtend. Seit dem 24. Februar 2020 müssen Messstellenbetreiber (i. d. R. Energieversorger) dafür sorgen, dass bei diesen Kunden alte Messtechnik gegen die „intelligenten“ Stromzähler ausgetauscht wird. Betroffen von der gesetzlichen Regelung sind außerdem Inhaber von Stromerzeugern (z.B. Photovoltaikanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt und Energiekunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen). Smart Meter bieten den Vorteil, dass sie neben einem digitalen Stromzähler auch ein Kommunikationsmodul enthalten, das die Daten automatisch an den Versorger überträgt. Dies wird auf Grund der zunehmenden Stromerzeugung mit Hilfe Erneuerbarer Energien notwendig für die Steuerung der Netzauslastung.
Weitere Informationen z.B. im handwerksblatt.de:
https://www.handwerksblatt.de/unternehmensfuhrung/intelligente-stromzaehler-werden-pflicht
Energieeffizienz von Wohngebäuden: BAFA erhöht nochmals Förderungen, KfW unterstützt
Sowohl beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden seit Anfang des Jahres Energieeffizienz-maßnahmen in Wohngebäuden nochmals verbessert unterstützt. Ziel des BAFA ist vor allem, dass der Einbau effizienter Heizungstechnik vorangetrieben wird. So wird für den Austausch einer Ölheizung gegen eine mit Erneuerbaren Energien betriebenen Heizung ein Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten gewährt. Bei der KfW geht es vorrangig um das Thema „Effizientes Haus“. Begleitend zur o.g. Maßnahme steigt jetzt bspw. der Tilgungszuschuss für die Sanierung eines Wohngebäudes zu einem „KfW Effizienzhaus 55“ auf 40 Prozent. Bei Beantragung der maximal möglichen Kreditsumme von 120.000 Euro, zahlt der Kreditnehmer nur 72.000 Euro zurück.
Details unter: www.bafa.de und www.kfw.de
https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Energie/201921gpaltmaier austauschpraemie oelheizungen beantragen bares geld sparen.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/
Elektroautos: Erhöhte Zuschüsse und einfacheres Antragsverfahren
Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Februar bekannt gegeben hat, wird der Umweltbonus wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich erhöht. Dreh- und Angelpunkt ist der Nettolistenpreis von reinen Batterieelektro-bzw. Brennstoffzellenfahrzeugen: Bei Anschaffungskosten unter 40.000 Euro gibt es 6.000 Euro. Für höhere Anschaffungskosten erhält der Antragsteller 5.000 Euro. Die Förderung gilt für Autokäufe ab dem 5. November 2019.Das Antragsverfahren wurde so vereinfacht, dass der Antragsteller nur einmal mit dem BAFA Kontakt aufnehmen muss. Altanträge werden automatisch geprüft, ob sie die neuen Förderbedingungen erfüllen. Sollte das zutreffen, erhält der Antragsteller den entsprechend höheren Förderbetrag. Förderbedingungen für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und weitere Informationen unter: www.bafa.de
https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Energie/202002emobneue richtlinie.html
MIE präsentiert Energieeffizienzbeispiele aus dem Handwerk
Wer sich als Unternehmer vorgenommen hat 2020 Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, findet zu seiner Inspiration ab sofort herausragende Umsetzungsbeispiele in seiner Nähe auf einer Onlinekarte unter www.energieeffzienz-handwerk.de.
In diesen sogenannten Modellbetrieben des Projekts Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) wurden entweder bereits einzelne Effizienzmaßnahmen oder auch ganzheitliche Energiekonzepte erfolgreich umgesetzt. Die Modellbetriebskarte, die regelmäßig um neue Betriebe ergänzt wird, zeigt insbesondere Handwerksunternehmen aus energieintensiven Gewerken. Zudem bietet sie einen Überblick über kompetente Ansprechpartner der MIE bei Handwerkskammern, Innungen und Verbänden, die bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen gern kostenfrei vor Ort unterstützen.