Bescheinigung des Fachunternehmens für das Finanzamt

02.04.2020 • gem. § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG veröffentlicht
Das amtliche Formular zur steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (ESanMV) ist veröffentlicht und zwingend zu verwenden.
 
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 31. März 2020 die
Muster der Fachunternehmerbescheinigung im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden veröffentlicht.
 
Danach sind für die Bescheinigung nach § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG die amtlich vorgeschriebenen Muster I und II zu verwenden. Vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge der Angaben darf nicht abgewichen werden.
 
Die Verbände arbeiten an einer auf das Gewerk bezogenen ausfüllbaren Datei.
 
Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt für den bzw. die Eigentümer des Wohngebäudes/der Wohnung. In Fällen des Miteigentums an einem Wohngebäude/einer Wohnung bedarf es der Angabe der Miteigentumsanteile.
 
 

  Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)

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