Stuttgart, 24.11.2020. Der Deutsche Forst-Zertifizierungsrat hat auf seiner heutigen Sitzung einstimmig die neuen PEFC-Standards verabschiedet. Damit endet ein 12-monatiger Standardrevisionsprozess, der von großer Beteiligung einer Vielzahl von Interessengruppen geprägt war. Als Ergebnis von vier Arbeitsgruppensitzungen und zehn Treffen in Unterarbeitsgruppen wurden die PEFC-Waldstandards ergänzt bzw. präziser formuliert. Der neue Waldstandard tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Auch wurde der Erholungswaldstandard erweitert: Waldbesitzer können explizit PEFC-zertifizierte Kur- und Heilwälder ausweisen.
Anpassung an aktuelle Herausforderungen
Vor dem Hintergrund des Klimawandels betont der neue PEFC-Standard die Rolle von Mischbeständen aus standortgerechten Baumarten. So sollen vor allem Verjüngungsmaßnahmen genutzt werden, um Mischungsanteile zu erhöhen. Klimatolerante Herkünfte heimischer Baumarten sollen eine besondere Beachtung genießen. Weiterhin wurde in dem betreffenden Leitfaden präzisiert, wie Waldbesitzer in verpachteten Jagdbezirken effektiver auf angepasste Wildbestände hinwirken können. Neu hinzugekommen ist die Forderung, dass auch „die Verjüngung der Nebenbaumarten gegebenenfalls mit vertretbarem Aufwand gesichert werden kann“.
„Die neuen PEFC-Waldstandards werden dem Anspruch gerecht, Waldbesitzern eine Orientierung auf dem Weg hin zu mehr Stabilität ihrer Wälder zu geben – nie war das wichtiger als in der jetzigen Zeit, in der die Klimaveränderungen unseren Wäldern bereits so stark zugesetzt haben. Auch wird dem zukunftsweisenden Thema der Ökosystemleistungen gebührend Beachtung geschenkt.“, so Prof. Dr. Andreas W. Bitter, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Standards und Vorsitzender von PEFC Deutschland. „Wir haben in den letzten zwölf Monaten die Standards einer grundlegenden Prüfung unterzogen, sie aktualisiert und noch präziser und praxisnäher formuliert“.
Als weitere Änderungen am PEFC-Waldstandard sind zwei neue Punkte zu nennen, die sich auf die Förderung struktur- und artenreicher Waldränder sowie die Vermeidung von Plastikrückständen im Wald beziehen. Demnach soll der Einsatz von Wuchshüllen, Fege-/Verbiss-/Schälschutz sowie Markierungs-bändern aus erdölbasiertem Material vermieden, möglichst Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet und nicht mehr funktionsfähige Wuchshüllen fachgerecht entsorgt werden.
Ablauf des Revisionsprozesses
Bereits vor Beginn der Standardrevision wurden Anregungen aller Stakeholder gesammelt. Diese hatten dann im September und Oktober 2020 die Möglichkeit, die ersten Entwürfe der Arbeitsgruppe auf einer Online-Plattform zu kommentieren. Über 70 Personen nutzten diese Gelegenheit und übermittelten insgesamt 196 Kommentare und Vorschläge, mit denen sich die Arbeitsgruppe am 27. und 28.10.2020 in Göttingen befasste. Es handelte sich dabei um eine „Hybridveranstaltung“, bei der ein Teil der Mitglieder im Saal diskutierte, ein anderer Teil online zugeschaltet war, um die Abstandsregeln zu gewährleisten. Trotz der Corona-Krise konnte die PEFC-Standardrevision im vorgegebenen Zeitplan durchgeführt werden – dazu trug ein Tagungskonzept bei, welches dynamisch auf die Vorgaben zum Infektionsschutz reagierte und je nach Lage auf Präsenz- oder Online-Veranstaltungen setzte. So konnten die meisten der AG-Treffen, die Hälfte der Unterarbeitsgruppensitzungen sowie die PEFC-Konferenz zur Vorstellung der ersten Standardentwürfe als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden.
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