Frist zur Eintragung ins Marktstammdatenregister (MaStR.) für Stromerzeugungsanlagen

21.01.2021 • Übergangsregelung endet am 31.01.2021!

Im Marktstammdatenregister müssen alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sich selbst und ihre Anlagen registrieren. Die Registrierung ist für sämtliche Stromerzeugungsanlagen verpflichtend, unabhängig davon, ob sie eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG erhalten und unabhängig vom Inbetriebnahmedatum. 

Verpflichtend zu registrierende Stromerzeugungsanlagen: 

  • Solaranlagen
  • Windenergieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wasserkraftanlagen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm
  • Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen und Brennstoffzellen
  • Stromspeicher

Eine Registrierung ist gebührenfrei unter:

www.marktstammdatenregister.de

möglich. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung für die registrierte Anlage. 

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