Quelle: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/corona-und-arbeitsschutz-maskenpflicht-am-arbeitsplatz/150/32552/410464
Seit dem 1. Dezember 2020 gilt bundesweit: In allen öffentlichen Gebäuden sowie Arbeits-, Dienst-, Betriebstätten und sonstigen räumlichen Bereichen, die zwar nicht öffentlich zugänglich sind, aber der Berufsausübung dienen, müssen Beschäftigte eine Atemmaske beziehungsweise Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Seit 27. Januar ist zudem die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in Kraft getreten. Sogenannte Alltagsmasken aus Stoff sind seither nicht mehr im Betrieb erlaubt. Stattdessen sind medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken oder vergleichbare Masken vorgeschrieben.