Zum Jahresbeginn 2021 endete für die ersten EE-Anlagen die Förderdauer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Eine zunehmende Zahl weiterer EE-Anlagen werden jeweils zu Beginn der folgenden Jahre folgen.
Wichtig in dem Zusammenhang ist, rechtzeitg zu klären, welcher „EEG-Veräußerungsform“ diese ausgeförderten Anlagen nach dem Förderende zugeordnet sind und in welchem Bilanzkreis ihre Netzeinspeisung fortan bilanziert wird.
Stromveräußerungsformen für Erneuerbare-Energien-Anlagen gem. EEG 2017 (Plakat) der Energieeagentur NRW finden Sie hier.
Mögliche Veräußerungsformen ohne Förderung der Energieeagentur NRW finden Sie hier.
Das Hinweispapier der BNetzA finden Sie hier.