Was tun mit einer PV-Anlage, die älter als 20 Jahre ist?

03.03.2021 • BNetzA veröffentlicht Hinweispapier.

Zum Jahresbeginn 2021 endete für die ersten EE-Anlagen die Förderdauer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Eine zunehmende Zahl weiterer EE-Anlagen werden jeweils zu Beginn der folgenden Jahre folgen.

Wichtig in dem Zusammenhang ist, rechtzeitg zu klären, welcher „EEG-Veräußerungsform“ diese ausgeförderten Anlagen nach dem Förderende zugeordnet sind und in welchem Bilanzkreis ihre Netzeinspeisung fortan bilanziert wird.

Stromveräußerungsformen für Erneuerbare-Energien-Anlagen gem. EEG 2017 (Plakat) der Energieeagentur NRW finden Sie hier.

Mögliche Veräußerungsformen ohne Förderung der Energieeagentur NRW finden Sie hier.

Das Hinweispapier der BNetzA finden Sie hier.

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