Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Pojektförderung auf Aufgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung, entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln.
Förderempfänger sind u.a. Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen. Auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt.
Förderfähige Kosten sind die vom Antragssteller für die energetische Maßnahme tatsächlich zu tragenden Bruttokosten. Der Fördersatz beträgt 20 Prozent.
Die Systemlichtausbeute des eingebauten Leuchtmittels mit Betriebsgerät (Leuchtenlichtausbeute) muss mindestens:
betragen.
Der Lichtstromerhalt der eingesetzten Leuchten muss mindestens folgende Werte erreichen:
Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten. Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, zum Beispiel Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA)