Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

02.06.2021 • tritt ab 02.06.2021 in Kraft

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Dies geschieht in Form von Verordnungen.

Die aktuell gültige Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung wurde zuletzt am 1. Juni 2021 überarbeitet. Mit dieser Verordnung werden weitere lokale Öffnungsschritte für Landkreise und kreisfreie Städte, die stabil unter einer Inzidenz von 50 bzw. 35 liegen, definiert. Die Systematik der Bundes-Notbremse, die sich an den Inzidenzen der einzelnen Gebietskörperschaften orientiert, wird beibehalten. Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundesnotbremse.

Informative Internetseiten für weitere Informationen:

1) https://corona.thueringen.de/

2) https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

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