Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) wird massiv aufgestockt

19.10.2021 • 35% der Energie werden für Heizen und Warmwasser benötigt.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Förderung im Gebäudebereich von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau Erneuerbarer Energien.
Gerade bei dem derzeitigen immer weiter steigenden Energiepreisen, ist hier erhebliches Potenzial vorhanden, um Einsparungen zu erzielen.

Geringere Energiekosten, mehr Wohnkomfort, ein höherer Immobilienwert, eine gesicherte Altersvorsorge und ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz - das sind fünf gute Gründe, in den eigenen vier Wänden auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen.

Mit dem Online-Tool können Sie nach ein paar Klicks und Angaben zu Ihrem Gebäude abschätzen, welche Sanierungsmaßnahmen sich für Sie wirklich lohnen: www.sanierungskonfigurator.de

Das BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. BEG WG     (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus),
    - Richtlinie
  2. BEG NWG  (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude) und
    - Richtlinie
  3. BEG EM     (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden), die jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten werden.
    - Richtlinie

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen. 

Förderanträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. 

Eine gute Übersicht zu den einzelnen Fördersätzen und Abschreibungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ) finden Sie hier.

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