Förderung Ladeinfrastruktur in Betrieben und Kommunen

18.11.2021 • Förderung der Ladesäulen jetzt auch für Flotten und an Mitarbeiterparkplätzen

Das langersehnte Förderprogramm wurde endlich auf den Weg gebracht.

Hierzu die wichtigsten Infos in Kürze:

  • Inhalt/ Zielgruppe: Unternehmen und Kommunen, die eine nicht öffentlich zugängliche Ladestation zum    Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge)und/oder zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Kommune errichten
  • Gesamtfördervolumen: rund 350 Millionen Euro
  • Zuschuss: max. 900 Euro pro Ladepunkt, darf aber 70 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten
  • maximale Zuschuss pro Standort (Investitionsadresse): Unternehmen 45.000 Euro, bei Kommunen entfällt diese Begrenzung
  • förderfähig sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt
  • Antragstellung ab 23.11.21 über die KFW möglich

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 

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